Förderung

Weiterbildungsförderung in Deutschland - für Ihre berufliche Zukunft

Eine berufliche Aus- oder Weiterbildung ist zu jeder Zeit eine gute Investition in die eigene Zukunft. Nicht immer müssen die Kosten selbst getragen werden. Der Bund, die Länder und die Europäische Union greifen Ihnen mit Weiterbildungsförderungen unter die Arme.

Der SIM Mobilitätscampus GmbH zertifizierter Bildungsträger und bietet Ihnen Aus- und Weiterbildungen, für die eine staatliche Förderung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen beantragt werden kann. Möchten Sie Ihre Weiterbildung durch eine staatliche Förderung finanzieren? Dann finden Sie hier eine Übersicht über die bundesweiten und regionalen Förderungen der beruflichen Weiterbildungen.

Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitsuchende und Arbeitslose

Um den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt bzw. die Jobchancen von Arbeitsuchenden zu erhöhen, stehen Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, die eigene Aus- oder Weiterbildung staatlich fördern zu lassen. Auch Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, profitieren von den Förderungen der beruflichen Weiterbildung.

Bildungsgutschein – Alles, was Sie wissen müssen

Ein Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ermöglicht arbeitsuchenden Menschen eine kostenfreie Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Damit können Sie Ihre beruflichen Chancen deutlich verbessern – etwa durch Umschulungen, Teilqualifizierungen oder Anpassungsqualifizierungen.

Im Folgenden erfahren Sie:

  • welche Angebote der SIM Mobilitätscampus GmbH mit Bildungsgutschein förderfähig sind
  • welche Vorteile und Möglichkeiten ein Bildungsgutschein bietet
  • wie Sie Ihren Bildungsgutschein beantragen und einlösen können

Angebote beim SIM Mobilitätscampus

Der SIM Mobilitätscampus bietet passgenaue Weiterbildungen und Umschulungen an, die bis zu 100 % mit einem Bildungsgutschein gefördert werden können.

Die Angebote richten sich an Menschen, die:

  • eine neue berufliche Perspektive suchen
  • sich für moderne Mobilitäts- und Verkehrsberufe qualifizieren wollen
  • Umschulungen in gefragten Zukunftsberufen anstreben

Ihre Vorteile mit einem Bildungsgutschein

Ein Bildungsgutschein ermöglicht Ihnen:

✔ Kostenfreie Weiterbildung

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt bei Erfüllung der Voraussetzungen alle Kosten für die Weiterbildung beim SIM Mobilitätscampus GmbH.

✔ Bessere Jobchancen

Förderfähige Kurse bereiten gezielt auf Berufe vor, die auf dem Arbeitsmarkt besonders gefragt sind.

✔ Individuelle Förderung

Teilnahme an Umschulungen, Qualifizierungen oder Anpassungsmaßnahmen – genau passend zu Ihrem beruflichen Ziel.


Bildungsgutschein beantragen – so geht’s

  1. Beratungstermin vereinbaren
    Melden Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter. Dort wird geprüft, ob Sie die Förderung erhalten können.
  2. Bildungsgutschein erhalten
    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen Sie den Bildungsgutschein in Papierform oder digital.
  3. Bildungsgutschein beim SIM Mobilitätscampus einlösen
    Sie reichen den Bildungsgutschein direkt beim SIM Mobilitätscampus ein und sichern sich Ihren Platz in der passenden Weiterbildungsmaßnahme.

Qualifizierungschancengesetz – Chancen für moderne Personalentwicklung

Herausforderungen für Unternehmen

Unternehmen stehen heute vor tiefgreifenden Transformationsprozessen. Gründe dafür sind:

  • zunehmende Digitalisierung
  • anhaltender Fachkräftemangel
  • eine älter werdende Bevölkerung

Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen müssen ihre Mitarbeitenden weiterqualifizieren, um konkurrenzfähig zu bleiben. Gleichzeitig sind Weiterbildungen oft mit erheblichen Kosten verbunden. Genau hier setzt die Bundesregierung mit einer umfassenden Qualifizierungsoffensive an.


Ziel der Qualifizierungsoffensive

Die Qualifizierungsoffensive soll Unternehmen dabei unterstützen,

  • digitale Veränderungen erfolgreich zu bewältigen,
  • Mitarbeitende auf neue Aufgaben vorzubereiten,
  • Fachkräfte langfristig zu sichern.

Das Qualifizierungschancengesetz (seit 2019) bildet den gesetzlichen Rahmen für Förderprogramme, die Unternehmen, Beschäftigten und Arbeitsuchenden zur Verfügung stehen.


Das Qualifizierungschancengesetz im Überblick

Das Qualifizierungschancengesetz der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht Unternehmen eine finanzielle Förderung beruflicher Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter*innen.

Wer kann profitieren?

  • Beschäftigte, die neue Aufgaben übernehmen sollen
  • Mitarbeitende, deren Tätigkeiten durch Digitalisierung verändern oder wegfallen
  • Personen, die einen Berufsabschluss nachholen möchten
  • Arbeitgeber, die ihre Personalentwicklung strategisch weiterentwickeln wollen

Fördermöglichkeiten durch das Qualifizierungschancengesetz

Die Förderung umfasst zwei zentrale Komponenten:

1. Lehrgangskosten

  • Zuschüsse je nach Betriebsgröße gestaffelt
  • Förderung kann bis zu 100 % betragen

2. Arbeitsentgeltzuschuss

  • Ausgleich des Verdienstausfalls während der Weiterbildung
  • Bei Anpassungsqualifizierungen: bis zu 75 %
  • Bei Maßnahmen zum vollwertigen Berufsabschluss: bis zu 100 %

Besonderheit: Berufsabschluss (§ 81 Abs. 2 SGB III)

Beschäftigte, die einen vollwertigen Berufsabschluss nachholen, können profitieren von:

  • 100 % Übernahme der Lehrgangskosten
  • 100 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt

Dies gilt z. B. bei Umschulungen oder Teilqualifikationen.


Voraussetzungen für die Förderung

Eine Weiterbildung ist über das Qualifizierungschancengesetz förderfähig, wenn:

  • die Qualifizierung mindestens 120 Stunden umfasst
  • sie bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger erfolgt
  • sie neue berufliche Perspektiven ermöglicht

Antragstellung über die Agentur für Arbeit

Der Ablauf:

  1. Beratung über den Arbeitgeberservice
  2. Prüfung der Voraussetzungen
  3. Förderzusage der Agentur für Arbeit
  4. Start der Weiterbildung im Unternehmen oder extern

Umfang der Kostenübernahme

  • Für Beschäftigte ab 45 Jahren und schwerbehinderte Mitarbeitende:
    bis zu 100 % Förderung

Bei Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung:
Förderung +5%

Qualifizierungsgeld – Was ist das und wer profitiert?

Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine staatliche Unterstützung, die Unternehmen und Beschäftigte dabei hilft, sich gezielt auf den Strukturwandel vorzubereiten. Besonders Betriebe, deren Arbeitsplätze durch Digitalisierung, Automatisierung oder technologische Veränderungen betroffen sind, können dieses Förderinstrument nutzen.


1. Wer profitiert vom Qualifizierungsgeld?

Beschäftigte

Das Qualifizierungsgeld unterstützt Mitarbeitende, deren Arbeitsplätze durch neue Technologien gefährdet sind. Sie erhalten die Möglichkeit, sich durch eine umfassende Weiterbildung optimal auf neue berufliche Anforderungen vorzubereiten.

Unternehmen

Unternehmen gewinnen Planungssicherheit, indem sie ihre Belegschaft für künftige Aufgaben qualifizieren können — ohne während der Weiterbildung die Lohnkosten tragen zu müssen.


2. Vorteile für Beschäftigte

✔ Zukunftssichere Qualifizierung

Damit Beschäftigte trotz Strukturwandel langfristig im Unternehmen bleiben können.

✔ Finanzielle Absicherung während der Weiterbildung

  • 67 % des Nettoentgelts für Beschäftigte mit Kindern
  • 60 % des Nettoentgelts für Beschäftigte ohne Kinder

✔ Umfangreiche Qualifizierungsmöglichkeiten

Der SIM Mobilitätscampus bietet zahlreiche förderfähige Weiterbildungen in:

  • Vollzeit
  • Teilzeit
  • berufsbegleitender Form

3. Vorteile für Arbeitgeber

✔ Stärkung der Zukunftsfähigkeit

Unternehmen können ihre Belegschaft gezielt auf neue technische Anforderungen vorbereiten.

✔ Keine zusätzlichen Lohnkosten während der Weiterbildung

Das Qualifizierungsgeld ersetzt das Entgelt vollständig — Arbeitgeber zahlen es lediglich an die Beschäftigten aus.

✔ Möglichkeit steuer- und sozialversicherungsfreier Aufstockungen

Unternehmen können freiwillig mehr bezahlen, ohne Zusatzabgaben.

✔ Vereinfachte Beantragung für kleinere Betriebe

  • Unter 10 Mitarbeitenden reicht eine einfache schriftliche Erklärung zum Qualifizierungsbedarf.
  • Antragstellung erfolgt schriftlich oder digital über den eService der Agentur für Arbeit.

4. Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld

Damit die Förderung gewährt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

1. Strukturwandel im Betrieb

  • Betriebe mit ≥ 250 Mitarbeitenden: mindestens 20 % der Belegschaft betroffen
  • Betriebe mit < 250 Mitarbeitenden: mindestens 10 % betroffen
  • Betriebe mit < 10 Mitarbeitenden: schriftliche Erklärung genügt

2. Weiterbildung mit über 120 Stunden

Kurzfristige oder rein arbeitsplatzbezogene Schulungen sind ausgeschlossen.

3. Weiterbildung durch einen AZAV-zertifizierten Träger

Der SIM Mobilitätscampus erfüllt diese Voraussetzung.

4. Antragstellung durch den Arbeitgeber

  • Schriftlich oder digital
  • Empfohlen: mindestens 3 Monate vor Weiterbildungsbeginn

5. FAQs zum Qualifizierungsgeld

Ersetzt das Qualifizierungsgeld das Gehalt?

Ja. Es handelt sich um eine Entgeltersatzleistung der Agentur für Arbeit.

Wer stellt den Antrag?

Ausschließlich der Arbeitgeber.

Welche Weiterbildungen sind förderfähig?

Alle Maßnahmen über 120 Stunden, die bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfinden.

Kann das Qualifizierungsgeld aufgestockt werden?

Ja — steuer- und sozialversicherungsfrei.

BALM-Förderung

BAG-Förderung wird BALM-Förderung

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) heißt seit dem 01.01.2023 Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Die BAG-Förderung wird durch die BALM-Förderung abgelöst. Was heißt das für Sie? Der Name ändert sich, das Förderprogramm für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Unternehmen des Güterkraftverkehrs bleibt.


Voraussetzungen

Das Transportunternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mit den entsprechenden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen begonnen haben.

Zudem muss es Güterkraftverkehr gemäß § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie Eigentümer (m/w/d) oder Halter (m/w/d) von mindestens einem Nutzfahrzeug sein. Dieses muss ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen aufweisen, ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt und zum Verkehr auf öffentlichen Straßen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein.
Weiterbildungsmaßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig. Das Gleiche gilt für Online-Kurse.


Förderziele

Das Förderprogramm unterstützt Betriebe, die Weiterbildungen nach Maßgabe der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie über die Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 16. März 2016 durchführen. Diese müssen mindestens vier Unterrichtsstunden von jeweils 45 Minuten umfassen und in Präsenzveranstaltungen erfolgen.
Darüber hinaus fördert das Programm auch Transport- und Logistikunternehmen, die neue Ausbildungsplätze für die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer (m/w/d) schaffen.


Höhe und Art der Förderung

Bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer (m/w/d) fördert das Bundesamt für für Logistik und Mobilität pauschal zuwendungsfähige Kosten in Höhe von bis zu 50.000 Euro je Ausbildungsverhältnis.

Bei Weiterbildungsmaßnahmen ermittelt sich der Zuwendungshöchstbetrag je Unternehmen aus dem Fördersatz je schweres Nutzfahrzeug in Höhe von bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen, bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und bis zu 750 Euro bei anderen Antragstellern (m/w/d). Das Ganze wird multipliziert mit der Anzahl der auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer (m/w/d) oder Halter (m/w/d) zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.

Die Förderhöhe beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 70 Prozent, bei mittleren Unternehmen bis zu 60 Prozent und bei anderen Antragstellern (m/w/d) bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.


Was wird gefördert?

Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen z.B.

1. Vorbereitungslehrgänge

  • auf die Grundqualifikation
  • zum Erwerb der fachlichen Eignung Güterkraftverkehr, Verkehrsleiter (m/w/d)
  • auf die Externenprüfung zum Berufskraftfahrer (m/w/d)

2. Fahrsicherheit und -ökonomie

  • Trainings außerhalb BKrFQG zum wirtschaftlichen Fahren, Schadenprävention, Fahrsicherheit, Ladungssicherung VDI 2700
  • Verhalten am Unfallort für Fahrerlaubnisinhaber (m/w/d)

3. Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr

  • Rechtliche Vorschriften, Sozialvorschriften, Transportrecht, Arbeitsrecht, Zollrecht (alles außerhalb BKrFQG)
  • Fuhrparkdisposition
  • Fremdsprachen für Fahrer und Disponenten
  • Deutschkurse für nicht Deutsch-Muttersprachler (m/w/d)
  • Kommunikations-/ Verhaltenstraining für Fahrer und Disponenten (m/w/d)

4. Weiterbildungen für bestimmte Transportarten

  • Möbel-/ Umzugsgutbeförderung
  • Schwergutbeförderungen

5. Weiterführende berufliche Qualifikationen

  • Kraftverkehrsmeister (m/w/d)

6. Weiterbildungen nach dem BKrFQG (Praxisanteil förderfähig)

  • Mit praktischen Übungen auf einem besonderen Gelände oder in einem leistungsfähigen Simulator nach § 5 BKrFQG in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 2 BKRFQV

7. Digitale Instrumente und Informationstechnologie

  • Datenschutzschulungen, Datensicherheit, Digitalisierungsthemen
  • Cyber Security Officer

Ansprechperson und weitere Informationen

Alle für die Antragstellung notwendigen amtlichen Vordrucke und Anlagen des BALM (ehemals BAG) sowie Merkblätter und Ausfüllhinweise finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Logistik und Mobilität: Bundesamt für Logistik und Mobilität - Förderprogramme