Fahrschule

Wir machen Mobilität zur Stärke - und Sie zum Profi.

Der SIM Mobilitätscampus steht für professionele Fahrerausbildung, moderne Lernkonzepte und ein Team, das Verantwortung und Qualität großschreibt. Bei uns erhalten angehende LKW- und Busfahrerinnen und -fahrer eine praxisnahe, rechtssichere und zukunftsorientierte Ausbildung - von den Grundlagen bis zur professionelen Qualifikation. Mit modernsten Fahrzeugen, klar strukturierte Ausbildungsprozessen und erfahrenen Fachausbildern bereiten wir Sie optimal auf die Anforderungen des Güter- und Personenverkehrs vor.

Unser Ziel: Menschen sicher, kompetent und nachhaltig in den Beruf bringen

Fundiertes Fachwissen, strukturierter Unterricht und praxisnahe Schulung - immer nach aktuelen gesetzlichen Vorgaben

Unsere LKW- und Busprofis bringen langjährige Erfahrung aus Transport- und Personennahverkehr ein und vermitteln ihr Wissen zielgerichtet und verständlich.

Moderne Unterrichtsräume, aktuele Fahrzeugtechnik und effiziente Organisation für eine Ausbildung ohne Umwege

Wir begleiten unsere Teilnehmenden vom ersten Beratungsgespräch über die Ausbildung bis zur erfolgreichen Prüfungsphase

Am SIM Mobilitätscampus stehen Qualität, Sicherheit und Menschlichkeit im Mittelpunkt. Ob Berufseinsteiger, Quereinsteiger oder erfahrene Profis auf dem Weg zur Weiterbildung - wir bringen Sie zuverlässig auf die Straße und begleiten Sie kompetent auf Ihrem beruflichen Weg.

LKW Führerschein

Es herrscht jetzt schon Kraftfahrermangel in Deutschland! Jedes Jahr werden ca. 15.000 Kraftfahrer*innen weniger ausgebildet, als der Markt verlangt! Die Bundesregierung schätzt, dass sich der LKW-Verkehr auf Deutschlands Autobahnen bis 2030 noch einmal um ca. 50% erhöhen wird! Der öffentliche Nahverkehr ist aufgrund des fehlenden Nachwuchses in einigen Bereichen bereits jetzt an der Kapazitätsgrenze angelangt. Auch in diesem Bereich werden aber in Zukunft die Märkte wachsen. Das Ausbildungsangebot beinhaltet die Führerscheinausbildung gemäß Fahrschülerausbildungsordnung. Die Ausbildung umfasst den theoretischen und praktischen Unterricht. Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvolen und umweltbewussten Kraftfahrer*in im Güter- und Personenverkehr. Die Ausbildung kann in Vol- oder in Teilzeit erfolgen. Wer gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt im Bereich des Güterkraftverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen über 3,5t zulässige Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrer von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu seinem Führerschein eine “Grundqualifikation”.

Bus Führerschein

Professionelle Busfahrer werden bundesweit stark gesucht – starten Sie jetzt in einen zukunftssicheren Beruf! Sie möchten beruflich durchstarten und Menschen sicher ans Ziel bringen? Dann ist der Busführerschein (Klasse D / DE) Ihr Schlüssel zu neuen Möglichkeiten! Bei uns erhalten Sie eine kompetente, praxisnahe und moderne Ausbildung, die Sie optimal auf Ihren Berufsalltag als Busfahrer vorbereitet.

Mit klar strukturiertem Unterricht, digitalen Lernmaterialien und gezielter Praxis schulen wir Sie effizient und sicher. Unsere erfahrenen Fahrlehrer begleiten Sie Schritt für Schritt – vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Prüfung.

Große Fahrzeuge – sicher in der Simulation trainiert.

Unser Simulator ermöglicht realistische Übungen für Lkw- und Bus-Führerscheinanwärter: Rangieren, Abbiegen, Spiegelarbeit, Gefahrensituationen und enge Passagen. So bekommst du ein sicheres Gefühl für Größe und Bewegungsverhalten, bevor du in den echten Lkw steigst.

Die Klasse D ist eine der vier Fahrerlaubnisklassen, die Sie dazu berechtigen, einen Bus im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Klasse-D-Führerschein berechtigt Sie dazu, Kraftfahrzeuge zu führen, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen (Fahrzeugführer wird nicht mitgezählt) ausgelegt sind. Außerdem dürfen Sie einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg ziehen.

Welches Mindestalter gilt für den Führerschein der Klasse D?

Regulär beträgt das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse D 24 Jahre. Unter Umständen ist der Erwerb jedoch auch schon mit 23, 21, 20 oder 18 Jahren möglich. Wann dies jeweils der Fall ist, erklären wir an dieser Stelle im PDF.

Weitere Voraussetzungen für den D-Führerschein

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse D erwerben möchten, müssen Sie bereits im Vorbesitz der Klasse B („Pkw-Führerschein”) sein oder diese spätestens zusammen mit der Klasse D erwerben.

Des Weiteren müssen Sie Ihre körperliche und geistige Fahreignung nachweisen. Der Gesetzgeber fordert dazu folgende Untersuchungen:

  • Eine ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Erkrankungen, die die Fahreignung beeinträchtigen könnten (Anlage 5 Nr. 1 FeV).
  • Eine psychologische Untersuchung bezüglich Ihrer Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (Anlage 5 Nr. 2 FeV).
  • Eine augenärztliche Untersuchung Ihres Sehvermögens in Bezug auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farb- und Stereosehen (Anlage 6 Nr. 2 FeV).

 

Falls Ihnen der Busführerschein D nioht ausreicht, da Sie einen Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtmasse benötigen, ist die Fahrerlaubnisklasse DE genau das Richtige für Sie. Denn mit ihr sind Sie im Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr auf 750 kg begrenzt.

Welches Mindestalter gilt für den Führerschein der Klasse DE?

Das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse DE beträgt 24 Jahre.

Weitere Voraussetzungen für den DE-Führerschein

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse DE erwerben möchten, müssen Sie bereits im Vorbesitz der Klasse D sein. Des Weiteren müssen Sie Ihre körperliche und geistige Fahreignung nachweisen. Der Gesetzgeber fordert dazu folgende Untersuchungen:

  • Eine ärztliche Untersuchung zum Ausschluss von Erkrankungen, die die Fahreignung beeinträchtigen könnten (Anlage 5 Nr. 1 FeV).
  • Eine augenärztliche Untersuchung Ihres Sehvermögens in Bezug auf Sehschärfe, Gesichtsfeld, Farb- und Stereosehen (Anlage 6 Nr. 2 FeV).

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen. 

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt,
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird. 

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt. 

Kontakt

SIM Mobilitätscampus GmbH

Bürgermeister-Ulrich-Straße 100
Gebäude 31
86199 Augsburg

Tel.         +49 821 34399 21
E-Mail:    fahrschule@sim-nospam.bayern